Medizinische Hilfsmittel - Händler dürfen auf …

Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 01. Dezember 2016, Az. I ZR 143/15) hat entschieden, dass Händler im Rahmen des Verkaufs von medizinischen Hilfsmitteln auf Zuzahlungen verzichten dürfen. Dies gilt, wenn Hilfsmittel ärztlich verordnet wurden und der Patient gesetzlich versichert ist. Händler dürfen dann auch mit diesem Zuzahlungsverzicht Werbung betreiben.

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